Zur Höhe der Stundensätze im Rahmen der Reparaturkostenabrechnung

In diesem Urteil vom 20.10.2009, das im ausführlichen Text noch nicht vorliegt, hat sich der BGH mit dem Stundensatz bei fiktiver Abrechnung befasst.

Das Urteil wird bereits von der Versicherungswirtschaft einseitig interpretiert, obwohl es im ausführlichen Text mit Begründung noch gar nicht vorliegt.

Versicherer gehen dabei davon aus, dass bei Fahrzeugen, die älter als 3 Jahre sind, der Geschädigte nachweisen muss, dass er sein Fahrzeug ständig in Vertragswerkstätten warten hat lassen, andernfalls würde mit reduzierten Stundensätzen von freien Werkstätten abzurechnen sein.

Hier liegt eine Fehlinterpretation vor. Der BVSK fasst das Urteil so auf, dass bei Fahrzeugen mit einem Alter von mehr als 3 Jahren zunächst der Versicherer den Nachweis erbringen muss, dass eine freie Werkstatt gleichwertig zur Vertragswerkstatt ist. Erst dann muss der Fahrzeughalter den Wartungsnachweis erbringen. (Az. VI ZR 53/09)