Wildunfall ohne Kontakt mit Wild

Weicht ein Autofahrer einem Reh aus und es kommt dadurch zu einem Unfall, hat die Versicherung des Fahrzeughalters die Kosten dafür zu übernehmen. Dies gilt auch dann, wenn sich das Tier dabei nicht auf der Fahrbahn befunden hat und einfaches Weiterfahren möglicherweise zu gar keinem Zusammenstoß geführt hätte.

In dem zu beurteilenden Fall hatte eine Frau zwischen Bad Tölz und Dietramszell in einer Rechtskurve ein Reh am rechten Fahrbahnrand stehen sehen und ihr Fahrzeug nach links gerissen und dabei die Kontrolle über das Fahrzeug verloren und war ins Unterholz geraten.

Den Münchener Richtern war das Ausweichen nach links angesichts der Gesamtsituation nachvollziehbar. Sie sahen in dem Fahrverhalten der Fahrerin keine grobe Fahrlässigkeit, so dass die Teilkasko-Versicherung den Schaden als so genannten Rettungskostenersatz zu erstatten hat.

(AG München, Az. 345 C 3874/08)