Straferlass bei verdeckten Verkehrsschildern durch Bäume

Im vorliegenden Fall war ein Pkw-Fahrer mit 70 km/h durch eine verkehrsberuhigte 30 km/h-Zone gefahren. Der Fahrer hatte das Verkehrsschild jedoch nicht sehen können, weil es von einem Baum zugewachsen und verdeckt war.

Das Gericht gab dem Pkw-Fahrer recht und führte aus, er habe zurecht annehmen dürfen, dass in der 30 km/h-Zone Tempo 50 gelte, weshalb ihm nur eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 km/h vorzuwerfen sei.

(OLG Hamm Az. III-3RBs336/09)