Zur Zeit wartet die Branche gespannt auf 2 anstehende Entscheidungen zur Frage des Restwerts von Leasingrückläufern.
Am LG Stuttgart ist ein Verfahren anhängig, in dem BMW-Händler gegen die Sachverständigenorganisation DEKRA klagen, die bei der Wertermittlung von Leasingrückläufern nach Auffassung der BMW-Händler von falschen Marktdaten ausgehen. Da die Verhandlungen unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden, und die Parteien sich zum bisherigen Verlauf nicht äußern, wartet man gespannt auf den Ausgang des Verfahrens. Am 07.04.2011 soll eine Entscheidung des Gerichts verkündet werden.
In einem weiteren Verfahren ist VW-Leasing verklagt. Hier steht jedoch Verhandlungstermin erst im Mai 2011 an, so dass auch hier die Klärung bzw. die gerichtliche Entscheidung noch Zeit in Anspruch nehmen wird.
In dem Verfahren am LG Stuttgart verklagen die BMW-Händler die Sachverständigenorganisation DEKRA, weil sie der Ansicht sind, dass die Marktwerte von Leasingrückläufern durch die Sachverständigenorganisation nicht der Marktlage entsprechen, die Händler jedoch die Fahrzeuge zu den geschätzten Preisen ankaufen müssen.
Bei dem Verfahren gegen VW-Leasing richtet sich die Klage gegen die Abwälzung des Verlustrisikos bei Leasingfahrzeugen, das bisher auf den Handel abgewälzt wird.