Verkehrsgutachten

Verkehrsgutachten befassen sich hauptsächlich mit der Überprüfung von Verkehrsverstößen bei Lichtsignalanlagen, Geschwindigkeitsmessverfahren und Abstandsmessverfahren.

Die im allgemeinen Sprachgebrauch als „Blitzer“ bezeichneten Kontrolleinrichtungen an Ampeln, bei Geschwindigkeits- oder Abstandskontrollen werden dabei auf ihre Korrektheit hin überprüft.

1. Geschwindigkeitsmessverfahren

Im Rahmen der Verkehrsüberwachung wird polizeilich die Einhaltung von Geschwindigkeitsgrenzen hauptsächlich mit diesen drei Geschwindigkeitsmessverfahren überprüft:

Radarmessungen:
Bei Radarmessungen ist im Rahmen der gutachtlichen Überprüfung die vorschriftsmäßige Eichung und Aufstellung der Geräte zu überprüfen. Desweiteren ist durch Überprüfung der Messfotos und der Messstelle zu beurteilen, ob tatsächlich das polizeilich ermittelte Fahrzeug gemessen wurde – und nicht ein anderes.

Lichtschrankenmessung:
Bei Lichtschrankenmessungen ist ebenfalls durch Auswertung der Messfotos und der Messstelle zu überprüfen, ob Anhaltspunkte für eine Fehlmessung bestehen. Prinzipiell ist jedoch bei heutigen Anlagen mit doppelten Lichtschranken eine hohe Messsicherheit gewährleistet. Es kann hier jedoch in Einzelfällen (z. B. bei tiefer gelegten Fahrzeugen und gleichzeitig unebener Fahrbahnoberfläche) zu Messfehlern kommen, die jeweils individuell beurteilt werden müssen.

Lasermessung:
Bei Geschwindigkeitsmessungen mit Laserpistolen ist die Zulässigkeit des Messbereichs sowie die Zulässigkeit der Messungen im Hinblick auf die Verkehrsfrequenz und auch die Straßenführung zu beurteilen. Da bei Lasermessungen im Gegensatz zu den beiden anderen Geschwindigkeitsmessverfahren kein Beweisfoto vorliegt, sind bei Lasermessungen auch die ordnungsgemäßen Vorjustierungen vor der Inbetriebnahme und nach der Beendigung des Messverfahrens an Hand der Messprotokolle zu prüfen.

Problematisch bei Geschwindigkeitsmessungen mit Laserpistolen sind nachts durchgeführte Messungen, da hier nicht immer gewährleistet ist, dass der angepeilte Pkw sicher erfasst wurde. Auch ist ggf. durch Nachstellen der Messsituation zu überprüfen, ob das Messergebnis eindeutig war.

 

2. Abstandsmessverfahren

Bei Video-Abstandsmessverfahren ist in der Regel der Videofilm auszuwerten und durch fotogrammetrische Entzerrung das Abstandsverhalten des jeweiligen Fahrzeuges auch mehrere Sekunden vor dem beanstandeten Verstoß zu untersuchen. Es kann dabei beispielsweise festgestellt werden, ob ein vorausfahrendes Fahrzeug plötzlich abbremsen musste und dadurch eine Abstandsverringerung zustande kam oder ob beispielsweise ein Spurwechsel eines vorausfahrenden Fahrzeuges stattgefunden hat.