Fahrzeugbewertungen gehören zu den Hauptaufgaben unseres Ingenieur Büros.
Hierbei gibt es unterschiedliche Kategorien, wie die Leasing-Bewertung oder die Bewertung verschiedener Fahrzeugtypen. Auch bei der Festsetzung von Verkaufswerten helfen wir gerne.
Leasing-Bewertung
Leasing-Bewertungen von so genannten Leasing-Rückläufern stellen heute aus der Sicht des Kfz-Sachverständigen ein Massengeschäft dar. Wenn nach Ablauf der Vertragszeit zwischen Leasinggeber und Leasingnehmer keine unterschiedlichen Auffassungen zum Fahrzeugzustand und zum Fahrzeugwert bestehen, ist die Einschaltung eines Kfz-Sachverständigen zur Wertfindung oder zur Beurteilung des Fahrzeugzustandes nicht erforderlich.
Bei Leasingverträgen mit so genannter Kilometerabrechnung wird am Ende der Vertragslaufzeit, wenn die vereinbarte Laufleistung eingehalten wurde, die Beauftragung eines Sachverständigen nur erforderlich sein, wenn Leasinggeber und Leasingnehmer unterschiedliche Auffassungen zum Fahrzeugzustand haben. Im Streitfall wird in der Regel ein Sachverständiger beauftragt, den so genannten vertragsgemäßen Zustand des Fahrzeuges zu bewerten.
Hier liegt hohes Konfliktpotenzial in der Definition des vertragsgemäßen Zustandes, da das Fahrzeug nach Ende der Laufzeit normale Abnutzungs- und Gebrauchsspuren aufweisen darf, andererseits eine Abgrenzung stattfinden muss, wenn das Fahrzeug entsprechend der Vertragsnutzung überdurchschnittlich beansprucht wurde, oder aber optische Mängel aufweist, die über eine normale Abnutzung hinausgehen.
Zu der Thematik existiert eine umfangreiche Rechtsprechung, da zu dem ständigen Streitpunkt aufgrund des ständig zunehmenden Anteils von Leasingfahrzeugen am Gesamtmarkt immer wieder Gerichte zur Klärung herangezogen werden.
Ein zweiter Streitpunkt bei Leasingrückläufern besteht in der Frage des Fahrzeugwertes, wenn bei Vertragsende ein Fahrzeugwert vereinbart wurde, und sich herausstellt, dass der vereinbarte Fahrzeugwert aufgrund von Marktgegebenheiten nicht mehr zutrifft.
Auch hier werden in der Regel Fahrzeugbewertungen beauftragt. Stellt sich heraus, dass der vereinbarte Fahrzeugwert zum Ende der Laufzeit nicht zutrifft, ist eine Nachsorgung des Leasingnehmers fällig. Auch hier liegt in der Beurteilung des Fahrzeugwertes hohes Konfliktpotenzial, das in der Regel bei nicht herbeizuführender Einigung nur gerichtlich geklärt werden kann.
Unser Büro wird regelmäßig seit Jahrzehnten bei gerichtlichen Auseinandersetzungen zu diesen Themen beauftragt und verfügt auch über entsprechende Erfahrung.
Privatverkauf
Beim Privatverkauf, wo sowohl der Verkäufer, als auch der Käufer als Privatpersonen auftreten, liegt die Wertfindung in der Regel in der Mitte zwischen den am Fahrzeugmarkt bestehenden Händlerankaufswerten und Händerlverkaufswerten. Der Grund liegt darin, dass die Rechtsansprüche gegen den Verkäufer bei Privatverkauf grundsätzlich anders liegen, als bei einem Kauf eines Fahrzeuges vom gewerblichen Handel. Der Verkäufer des Fahrzeuges, wenn er als Privatperson auftritt, haftet in der Regel nur für arglistig verschwiegene Mängel.
Deshalb wird in der Regel ein am Privatmarkt angebotenes Fahrzeug nicht das gleiche Preisniveau erzielen, das im gewerblichen Handel erreicht wird. Grund sind die gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistungsansprüche beim Erwerb eines Fahrzeuges im gewerblichen Handel, sowie die üblicherweise beim Gebrauchtwagenverkauf im gewerblichen Handel vorhandenen Gebrauchtwagengarantien, die der Privatverkäufer nicht leisten kann.
Beim Kauf eines Fahrzeuges von einer Privatperson wäre es deshalb sinnvoll, wenn sich der Interessent mit entsprechender Sachkunde, gegebenenfalls durch Hinzuziehung eines Sachverständigen, vom technischen Zustand des Fahrzeuges überzeugt.
Händlerein-/verkaufswert
Fahrzeuge unterliegen wie jedes Handelsgut einer Handelsspanne, die sich aus der Differenz zwischen dem Händlereinkaufswert und dem Händlerverkaufswert bildet.
In der Spanne zwischen den beiden Werten ist die kalkulierte Gewinnspanne des Händlers beinhaltet. Die Spanne beinhaltet jedoch auch die Kapitalfinanzierungskosten bis zum Weiterverkauf des Fahrzeuges, die Fahrzeugaufbereitungskosten, in der Regel auch den Abschluss einer Garantieversicherung und Investitionen, die für den Weiterverkauf des Fahrzeuges erforderlich sind, wenn für den Weiterverkauf erst Reparaturen am Fahrzeug anfallen.
Am Markt existieren deshalb von den führenden beiden Anbietern von monatlich erscheinenden Gebrauchtfahrzeuglisten (Schwacke und DAT) Gebrauchtfahrzeugbewertungen, wo sowohl der Händlereinkaufswert, als auch der Händlerverkaufswert angegeben ist. Dabei wird für ein Baujahr jeweils eine durchschnittliche Laufleistung der jeweiligen Fahrzeugkategorien unterstellt. Das Zubehör des Fahrzeuges ist regelmäßig nicht berücksichtigt. Auch regionale Marktschwankungen können natürlich in der Liste nicht enthalten sein.
Einen Hinweis auf die Marktsituation liefern auch Internetportale (z. B. mobile.de). Sie geben eine gute Orientierung, auch des regionalen Marktes, und können als erster Anhaltspunkt für den Wert eines Fahrzeuges angesehen werden.
Außerdem bewerten wir für Sie:
- Oldtimer / Liebhaberfahrzeuge
- Motorräder
- Nutzfahrzeuge
- Sonderfahrzeuge