Erstattungsfähigkeit von Verbringungskosten und Ersatzteilaufschlägen bei fiktiver Abrechnung

Das LG Oldenburg folgt hier der obergerichtichen Rechtsprechung und bestätigt die Erstattungsfähigkeit von UPE-Aufschlägen und Verbringungskosten, wenn diese ortsüblich anfallen und eine Verweisung auf kostengünstigere Werkstätten nicht in Betracht kommt.

Grundlage dafür war ein nachvollziehbares, vom Geschädigten in Auftrag gegebenes Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen.

Beschluss vom 25.09.2014, AZ: 9 S 376/14 (vgl. auch Beschluss vom 31.07.2014)