Elektronisches Stabilitätsprogramm (ESP) ab November Pflicht

Ab 01.11.2011 wird das Elektronische Stabiltitätsprogramm (ESP) Pflicht für neue Fahrzeugmodelle. Es handelt sich hier um einen seit Jahren von Unfallanalytikern und Unfallforschern geforderten serienmäßigen Ausstattungspunkt für Neufahrzeuge.

Die Pflicht, neue Modellreihen mit dieser Sicherheitsausstattung anzubieten, gilt jedoch erst für neue Fahrzeugmodellreihen ab dem 01.11.2014!

Serienmäßig verfügten im Jahr 2006 ca. 58 % aller in Deutschland angebotenen Modellreihen über ESP, im Jahr 2011 erhöhte sich die Zahl auf 86 %.

Derzeit gibt es jedoch bei den Herstellern von Kleinfahrzeugen zum Stichtag 30.09.2011 noch erhebliche Ausstattungslücken bzgl. der Ausstattung mit dem Elektronischen Stabilitätsprogramm.

Jeder Interessent, der sich für Fahrzeuge dieser Klasse (z. B. Ford Ka, Opel Agila, Toyota Aygo oder Hyundai i10) interessiert, sollte nachfragen, ob ESP bei den einzelnen Modellreihen verfügbar ist bzw. im Angebotspreis enthalten ist.

Derzeit gibt es auch einige Hersteller (vorwiegend exotische Marken), die in ihren Fahrzeugreihen überhaupt kein ESP anbieten.

Informationen zur Funktion und Wirkung von ESP erhalten Sie unter www.schutzengel-esp.de