Aufgrund der hohen Verunsicherung der Verbraucher hat die deutsche Autoindustrie auf Druck der Bundesregierung in einer gemeinsamen Erklärung die Verträglichkeit von 99 % ihrer Fahrzeuge garantiert. Der Shell-Konzern bietet eine kostenlose Versicherung gegen die Schäden durch den Biokraftstoff E10 an.
Verbraucher sollten sich trotzdem für ihren speziellen Fahrzeugtyp beim Hersteller versichern, ob die Verträglichkeit für den Fahrzeugtyp vom Hersteller garantiert wird.
Zur kostenlosen Shell-Versicherung darf aus sachverständiger Sicht angemerkt werden, dass nach den dortigen Bedingungen die Versicherung nur gilt, wenn die Kunden ihre Fahrzeuge mit mindestens 80 % bei Shell-Tankstellen betanken, da andernfalls der Versicherungsschutz erlischt. Zum Nachweis müssten deshalb die Kunden längerfristig ihre Tankquittungen aufbewahren. Die Shell-Police hat auch lediglich 18 Monate Laufzeit, und die Erstzulassung der Fahrzeuge darf nicht vor 1996 liegen. Des Weiteren muss der Fahrzeughersteller die Unbedenklichkeitserklärung für die Verträglichkeit von E10 abgegeben haben.
Wir raten allen Verbrauchern, deren Fahrzeuge E10 verträglich sind, beim Auftreten von Problemen am Motor oder an der Peripherie des Motors (z. B. Einspritzpumpe), für eine eventuelle spätere Untersuchung des Fahrzeuges durch einen Sachverständigen 3 Kraftstoffproben und auch Proben des Motoröls zu entnehmen, bevor der Motor zerlegt wird, damit später eine lückenlose Aufklärung der Schadensursache gewährleistet ist.
Es gilt nach wie vor – und dies wird in der Öffentlichkeit leider vollständig verschwiegen – dass der Fahrzeugbesitzer im Falle des Auftretens eines Motorschadens dafür beweispflichtig ist, dass es sich hier um einen Schaden handelt, der durch den Betrieb mit E10-Biosprit entstanden ist.
Die Beweislast liegt also beim Verbraucher, und nicht beim Fahrzeughersteller oder Betanker des Fahrzeuges, da zunächst die Schadensursache geklärt werden muss.
Bei Unklarheiten wenden Sie sich deshalb diesbezüglich vorsichtshalber an einen qualifizierten Sachverständigen, der über ausreichende Erfahrung in der Begutachtung von Motorschäden verfügt.