In einer Entscheidung des BGH zur Eigenersparnis bei Inanspruchnahme eines Mietwagens wurde der Abzug der Eigenersparnis beurteilt, wenn beim Anmieten eines Mietwagens ein Fahrzeug einer kleineren Klasse genommen wird. Der BGH hat entschieden, dass bei Anmietung eines Fahrzeuges der nächst niedrigeren Klasse der eintrittspflichtige Haftpflichtversicherer keinen Abzug wegen Eigenersparnis vornehmen darf.
Az. VI ZR 245/11